In 10 Schritten zur Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Argentinien
Argentinien ist eines der Länder mit der höchsten Lebensqualität in ganz Südamerika. Das Land hat mit Buenos Aires eine der größten Metropolen der Welt zu bieten, besticht aber auch durch landschaftliche Weite und unberührte Natur. Den europäischen Einfluss merkt man dem Land bis heute stark an. Argentinien verfolgt eine sehr liberale Einwanderungspolitik – Wer einen Job hat, darf in aller Regel bleiben. Wie man eine Arbeitsbewilligung im Land des Tangos bekommt, verraten wir heute im Language Trainers Blog.
Um die Dokumente, die man aus Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Argentinien braucht, sollte man sich am besten vorher schon kümmern. Zwar ist es theoretisch möglich, diese Dokumente auch noch aus dem Ausland zu beantragen, das Procedere ist dann aber wesentlich zeit- und kostenaufwändiger.
Folgende Dokumente werden benötigt:
1. Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann in deutschen Bürgerämtern beantragt werden und kostet aktuell 13 Euro. Das Führungszeugnis benötigt unbedingt eine Apostille, sonst wird es in Argentinien nicht anerkannt. Man sollte der Meldebehörde also direkt mitteilen, dass man das Führungszeugnis im Ausland verwenden will und eine Apostille braucht. Diese kann aber auch nachträglich beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Auch hier fallen wieder Gebühren in der Höhe von 20 Euro an.
2. Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde bekommt man beim Standesamt, in vielen Fällen kann sie auch online bestellt werden. Man sollte hier die internationale Geburtsurkunde verlangen, dann muss man das Dokument nämlich nicht noch einmal übersetzen lassen. Auch die Geburtsurkunde benötigt unbedingt eine Apostille. Wo diese ausgestellt wird, ist je nach Bundesland verschieden. Somit sind auch die Gebühren dafür nicht einheitlich.
3. Reisepass
Außerdem braucht man natürlich einen gültigen Pass und außerdem 3 Fotos (im Format 4X4).
Ist man in Argentinien angekommen, muss man sich um folgende Dokumente kümmern:
4. Übersetzung des Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis (und ggf. die Geburtsurkunde, wenn es sich nicht um die internationale Version handelt) muss man bei einem vom Colegio de Traductores anerkannten Übersetzer übersetzen lassen. Dies dauert etwa eine Woche. Anschließend muss man die Übersetzungen beglaubigen lassen, auch hierzu muss das Colegio de Traductores kontaktiert werden.
5. Argentinisches Führungszeugnis
Hierzu muss man das Registro Nacional de Reincidencia, welches sich in Buenos Aires in der Nähe der U-Bahnstation Tribunales befindet, aufsuchen. Am besten ist es, hier einen Termin auszumachen, dann ist die Wartezeit recht kurz. Man absolviert dann einen kleinen Parcours von mehreren Schaltern, an dessen Ende die Abnahme von Fingerabdrücken steht. Fünf Tage später kann man sich das Führungszeugnis bequem im Internet herunterladen. Es ist fünf Tage ab Ausstellungsdatum gültig, meistens sind die Behörden bei solchen Fristen in Argentinien aber nicht so streng.
6. Meldebescheinigung
Um die Meldebescheinigung zu erhalten, geht man einfach in ein Polizeirevier in der Nähe des Wohnortes und sagt dort Bescheid, dass man das Dokument benötigt. Am nächsten oder übernächsten Tag kommt dann ein Polizist vorbei, verlangt die Vorlage des Reisepasses und schon hat man seine Meldebescheinigung.
7. Dokumente vom Arbeitgeber
Einige Dokumente werden direkt vom künftigen Arbeitgeber benötigt. Am besten direkt dort nachfragen, die Personalabteilung weiß in aller Regel gut Bescheid.
8. Besuch bei Migraciones
Hat man alle Dokumente zusammen, macht man einen Termin im Internet und besucht die argentinische Einwanderungsbehörde Migraciones. Das ist ein kleines Abenteuer: Hier ist es laut, unübersichtlich und oft sehr voll. Man sollte am besten einen Mitarbeiter fragen, wo man genau hin muss. Schalter können sich kurzfristig ändern und die vielen Schlangen sind ein bisschen verwirrend (mit Termin muss man sich nämlich oft gar nicht anstellen). Dem Mitarbeiter legt man dann die Dokumente vor und zahlt eine Gebühr. Im Anschluss bekommt wird einem die Residencia Precaria ausgehändigt, die vorläufige Aufenthaltsbewilligung. Wichtig ist es, alle Dokumente sowohl als Kopie als auch als Original mitzubringen!
9. CUIL
Anschließend muss man sich bei einer der vielen Büros von ANSES den CUIL – also die Steuernummer – besorgen. Das geht innerhalb weniger Minuten. Den ausgedruckten Zettel muss man dann wieder bei Migraciones vorzeigen. Es gibt in der Regel einen bis zwei Schalter, an denen man das tun kann. Hier sollte man ganz genau nachfragen, denn die Ausschilderung ist verwirrend.
10. Warten
Hat man alles erledigt, muss man warten. Nach einer Kontrolle am Arbeitsplatz wird das Anliegen bearbeitet. Das kann zwischen 30 – 90 Tagen dauern. Dann bekommt man den argentinischen Ausweis – den sogenannten DNI. Dieser ist, je nach Fall, zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren gültig. In vielen Fällen wird der Antragssteller nochmal aufgefordert bei Migraciones mit bestimmten Dokumenten zu erscheinen. Die Behörde wirkt im Großen und Ganzen manchmal etwas unorganisiert, ist im Gegenzug aber auch nicht so streng, was die Einhaltung von Fristen angeht. Die Mitarbeiter sind in der Regel gestresst, aber bemüht weiterzuhelfen.
In Argentinien eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu erhalten ist sicherlich mit einigem Aufwand verbunden, die Einwanderungspolitik des Landes ist aber insgesamt recht human. Unumgänglich sind bei den Besuchen bei Migraciones sowie in den anderen Behörden Spanischkenntnisse. Wer also vor Ort nicht komplett im Regen stehen will sollte ich bereits im Vorweg um einen Spanischkurs kümmern und kann sich bei uns genauer über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Wir wünschen viel Glück!